Erhöhung der Einkommensfreibeträge beim Grundrentenzuschlag ab 2024: Was Rentner wissen müssen

Erhöhung der Einkommensfreibeträge beim Grundrentenzuschlag ab 2024: Was Rentner wissen müssen
14.6.2024
Artikelübersicht

Seit der Einführung des Grundrentenzuschlags im Jahr 2021 hat sich das Rentensystem in Deutschland weiterentwickelt, um ältere Menschen mit geringen Einkünften zu unterstützen. Ein zentraler Aspekt dieser Maßnahme ist die Einkommensprüfung, bei der bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden. Ab dem 1. Januar 2024 treten nun neue, höhere Einkommensfreibeträge in Kraft, die rückwirkend gelten und eine wesentliche Verbesserung für viele Rentnerinnen und Rentner bedeuten. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf den Grundrentenzuschlag.

Der Grundrentenzuschlag wurde ins Leben gerufen, um Menschen zu unterstützen, die trotz langer Berufstätigkeit und Beitragszahlung in die Rentenversicherung nur eine geringe Rente erhalten. Um den Zuschlag zu bekommen, müssen mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nachgewiesen werden. Dazu zählen Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bezogen wurden. Auch im Ausland erworbene Zeiten können unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden.

Eine zentrale Bedingung für den Erhalt des Grundrentenzuschlags ist, dass das durchschnittliche Einkommen während des Berufslebens weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben muss. Zudem wird eine Einkommensprüfung durchgeführt, wobei bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden. Diese Freibeträge werden jährlich entsprechend der vorjährigen Rentenanpassung angepasst.

Im Jahr 2023 lag der Freibetrag für zu versteuerndes Einkommen bei 1.317 Euro für Alleinstehende und 2.055 Euro für Paare. Einkommen, das diese Freibeträge übersteigt, wird zu 60 Prozent angerechnet. Einkommen, das über 1.686 Euro für Alleinstehende bzw. 2.424 Euro für Paare liegt, wird vollständig auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.

Ab dem 1. Januar 2024 werden die Freibeträge erhöht, was eine wichtige Änderung für viele Rentnerinnen und Rentner darstellt. Der neue Freibetrag für den vollen Grundrentenzuschlag beträgt dann 1.375 Euro für Alleinstehende und 2.145 Euro für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Wird dieser Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Bei einem Einkommen über 1.759 Euro für Alleinstehende bzw. 2.530 Euro für Paare wird der übersteigende Betrag vollständig angerechnet.

Diese Anpassungen bedeuten eine spürbare Erleichterung für viele Rentner, da höhere Einkommensfreibeträge mehr finanzielle Sicherheit bieten. Die neuen Freibeträge tragen dazu bei, dass mehr Menschen vom Grundrentenzuschlag profitieren können, ohne dass ihr Einkommen stark angerechnet wird.

Fazit:

Die Erhöhung der Einkommensfreibeträge ab dem 1. Januar 2024 stellt einen guten Schritt zur Verbesserung der finanziellen Situation vieler Rentnerinnen und Rentner in Deutschland dar. Durch die Anpassung der Freibeträge wird sichergestellt, dass der Grundrentenzuschlag mehr Menschen zugutekommt, die trotz jahrzehntelanger Arbeit nur eine geringe Rente beziehen. Diese Maßnahme unterstützt nicht nur die individuelle finanzielle Sicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen in das Rentensystem insgesamt. Rentnerinnen und Rentner sollten sich über diese Änderungen informieren und prüfen, wie sich die neuen Regelungen auf ihren Anspruch auf den Grundrentenzuschlag auswirken könnten.