Homeoffice-Pauschale für Unternehmer ab 2023: Was Sie wissen müssen

Homeoffice-Pauschale für Unternehmer ab 2023: Was Sie wissen müssen
18.10.2024
Artikelübersicht

Die Homeoffice-Pauschale wurde ursprünglich im Rahmender Corona-Pandemie eingeführt, um Steuerpflichtige, die von zu Hause ausarbeiten, finanziell zu entlasten. Seitdem hat sich die Regelung weiterentwickelt, und ab dem Jahr 2023 gelten neue Bestimmungen, die auch für Unternehmer von Bedeutung sind. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Änderungen der Homeoffice-Pauschale und erklärt, welche Regelungen für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende gelten, um die steuerlichen Vorteile optimal nutzen zu können.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale erlaubt es Steuerpflichtigen, die Kosten für das Arbeiten von zu Hause steuerlich geltend zu machen, selbst wenn kein separates Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Dies bedeutet, dass Aufwendungen für das Arbeiten in der Wohnung (z. B. am Küchentisch oder im Wohnzimmer) auch ohne ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich berücksichtigt werden können. Ursprünglich lag die Pauschale bei 5 Euro pro Arbeitstag, bis zu einem Maximum von 600 Eurojährlich, also für maximal 120 Tage.

Neuerungen ab 2023

Ab 2023 wurden die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale erweitert und angepasst, um der zunehmenden Bedeutung des mobilen Arbeitens Rechnung zu tragen. Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Erhöhung der Pauschale pro Arbeitstag:
    Die Pauschale wurde von 5 Euro auf 6 Euro pro Tag erhöht. Das Ziel dieser Anpassung ist es, die steigenden Lebenshaltungskosten und höheren Aufwendungen     im Homeoffice besser zu berücksichtigen.
  • Höherer maximaler Abzugsbetrag:
    Statt bisher 600 Euro jährlich liegt der maximale Betrag nun bei 1.260     Euro, was bedeutet, dass bis zu 210 Arbeitstage im Homeoffice berücksichtigt werden können. Dies ist insbesondere für Personen von Vorteil, die überwiegend oder ausschließlich von zu Hause arbeiten.
  • Keine Voraussetzungen für ein separates Arbeitszimmer mehr:
    Die Homeoffice-Pauschale steht jedem Steuerpflichtigen offen, der von zu Hause arbeitet, unabhängig davon, ob ein separater, ausschließlich beruflich genutzter Raum vorhanden ist. Dies erleichtert die steuerliche Geltendmachung insbesondere für Unternehmer, die keinen eigenen Raum als Arbeitszimmer nutzen können.
  • Pauschale gilt auch bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers:
    Seit 2023 kann die Homeoffice-Pauschale auch von Personen genutzt werden, die ein häusliches Arbeitszimmer haben, solange der Höchstbetrag von 1.260     Euro noch nicht überschritten ist. In diesem Fall ist allerdings abzuwägen, ob die Pauschale oder der Abzug der tatsächlichen Raumkosten günstiger ist. Wenn ein häusliches Arbeitszimmer die Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung erfüllt, können weiterhin die anteiligen Raumkosten (z. B. Miete, Nebenkosten, Strom) geltend gemacht werden.

Regelungen für Unternehmer und Selbstständige

Für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie für Arbeitnehmer. Die Homeoffice-Pauschale wird als Betriebsausgabe geltend gemacht und reduziert den zu versteuernden Gewinn. Auch hier können bis zu 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage (also bis zu 1.260 Euro pro Jahr) angesetzt werden.

 

Abgrenzung zu anderen Betriebsausgaben

Die Homeoffice-Pauschale deckt nicht alle Aufwendungen für das häusliche Arbeitenab. Kosten für Arbeitsmittel wie Computer, Büromaterial oder eine beruflichgenutzte Telefon- und Internetverbindung können zusätzlich als Betriebsausgabenabgezogen werden. Auch besondere beruflich bedingte Anschaffungen (z. B. einBürostuhl) sind separat abzugsfähig, sofern sie eindeutig der beruflichenNutzung zugeordnet werden können.

 

Praktische Anwendungsfälle und Beispiele

  • Fallbeispiel 1:
    Ein Unternehmer arbeitet an 150 Tagen von zu Hause und an den übrigen Tagen bei Kunden oder im Büro. Die Homeoffice-Pauschale beträgt in diesem Fall 150 Tage x 6 Euro = 900 Euro, die als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.
  • Fallbeispiel 2:
    Eine freiberufliche Grafikdesignerin nutzt ihr häusliches Arbeitszimmer an 220 Tagen im Jahr. Sie überschreitet damit den Höchstbetrag von 1.260 Euro. Die Pauschale ist daher auf diesen Höchstbetrag begrenzt. Zusätzlich kann sie andere berufliche Kosten wie Arbeitsmaterialien oder Software-Lizenzen absetzen.

Einschränkungen und Besonderheiten

  • Keine doppelte Berücksichtigung möglich: Tage, an denen ein Unternehmer im Betrieb, beim Kunden oder auf Dienstreise arbeitet, können nicht zusätzlich als     Homeoffice-Tage geltend gemacht werden. Es ist wichtig, eine klare Aufzeichnung der Tage zu führen, an denen von zu Hause gearbeitet wurde.
  • Kein Abzug bei Kurzarbeit oder Urlaub: Die Pauschale kann nur für tatsächliche Arbeitstage angesetzt werden. Urlaubstage, Krankheitstage oder Tage in Kurzarbeit sind ausgenommen.

 

Fazit

Die Neuregelungen zur Homeoffice-Pauschale ab 2023 bieten Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern zusätzliche Möglichkeiten, ihre Kosten für das Arbeiten von zu Hause steuerlich abzusetzen. Durch die Erhöhung der Pauschale auf 6 Euro pro Tag und die Anhebung des Höchstbetrags auf 1.260 Euro pro Jahr können mehr Arbeitstage berücksichtigt werden, was besonders für Personen vorteilhaft ist, die regelmäßig im Homeoffice tätig sind.

Die neue Regelung stellt sicher, dass auch Steuerpflichtige ohne separates Arbeitszimmer die Vorteile der Homeoffice-Pauschale nutzen können, während weiterhin die Möglichkeit besteht, die tatsächlichen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmergeltend zu machen. Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, sollten Unternehmer ihre Arbeitstage genau dokumentieren und gegebenenfalls eine Steuerberatung in Anspruch nehmen, um die beste Abzugsmöglichkeit zu ermitteln.

Mit einer vorausschauenden Planung und genauen Dokumentation der Arbeitstage können Selbstständige die Homeoffice-Pauschale effektiv nutzen, um ihre Steuerlast zu senken und von den neuen Regelungen ab 2023 zu profitieren.