Wichtige Steueränderungen 2024

Wichtige Steueränderungen 2024
14.4.2024
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Das Jahr 2024 hält einige weitere Veränderungen im Steuerrecht bereit, die für Sie als Steuerzahler von Bedeutung sein können. Von erhöhten Freibeträgen bis hin zu neuen Entlastungen für Unternehmen – die kommenden Anpassungen werden Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation haben. Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf die wichtigsten Änderungen werfen.

Grundfreibetrag und Unterhaltsleistungen: Der Grundfreibetrag wird im Jahr 2024 um 696 Euro auf 11.604 Euro erhöht. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer zahlen müssen. Ebenso wird der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen entsprechend angehoben, um die sogenannte "kalte Progression" auszugleichen.

Solidaritätszuschlag: Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird ab 2024 auf 18.130 Euro bei Einzelveranlagung bzw.36.260 Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Dies führt dazu, dass etwa 90Prozent der bisher Zahlenden von diesem Zuschlag befreit sind.

Arbeitnehmer-Sparzulage und Mitarbeiterbeteiligungen: Im Jahr 2024 werden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage verdoppelt. Für Ledige beträgt die neue Grenze 40.000 Euro, während für zusammen veranlagte Verheiratete oder Verpartnerte die Grenze bei 80.000 Euroliegt. Diese Regelung gilt sowohl für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen wie Investmentfonds als auch für wohnungswirtschaftliche Verwendungen wie das Bausparen.

Darüber hinaus wird der Steuerfreibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers von 1.440 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Dies bedeutet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun bis zu 2.000 Euro steuerfrei an Mitarbeiterbeteiligungen erhalten können, was eine attraktive Möglichkeit zur Beteiligung am Unternehmenserfolg darstellt.

Freibeträge für Kinder: Die Freibeträge für Kinder werden um 360 Euro auf 9.312 Euro angehoben.

Stromsteuerentlastung: Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft erhalten eine Stromsteuerentlastung von 20 Euro pro Megawattstunde, wenn sie zum Regelsteuersatz versteuerten Strom für betriebliche Zwecke nutzen.

Fazit:

Die Steueränderungen für das Jahr 2024 bringen eine Reihe von Vorteilen für Arbeitnehmer und Unternehmen mit sich. Von erhöhten Freibeträgen bis hin zu Entlastungen beim Solidaritätszuschlag – es lohnt sich, diese Änderungen im Blick zu behalten und gegebenenfalls von den neuen Regelungen zu profitieren.

Und das ist nur ein Auszug aus den vielen Änderungen, die das neue Jahr mit sich bringt. Es ist ratsam, sich frühzeitig über alle relevanten Entwicklungen zu informieren, um finanzielle Vorteile optimal nutzen zu können.